Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht & Wettbewerbsrecht
Ein Sturz beim Skifahren, ein Crash beim Autofahren oder einer der berüchtigten Haushaltsunfälle – und schon ist man „außer Gefecht“. In leichten Fällen mit kleinen Blessuren. In schwereren Fällen sowie bei schwerwiegenderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, etwa bei Schlaganfällen, kann dies mit mehrwöchigen oder -monatigen, auch geistigen Ausfällen/Einschränkungen einhergehen. Das ist dann…
Am Donnerstag, 29.06.2017, wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Beschwerde der Flughafen Wien AG und des Landes Niederösterreich gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar 2017, mit dem der Errichtung und dem Betrieb einer 3. Piste auf dem Flughafen Wien und der damit zusammenhängenden Verlegung der Landesstraße B…
Der Oberste Gerichtshof hat sich in seiner Entscheidung zu 6Ob16/16a mit dem Thema der fristwidrigen Kündigung eines Mietvertrages auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die frühere Judikatur, dass eine Richtigstellung des Kündigungstermins nur bei offensichtlichen Versehen zulässig ist, seit der ZVN 2009 überholt ist. Kurz zusammengefasst ging es…
Die Kanzlei Suppan|Spiegl|Zeller darf sich über eine weitere erfolgreich bestandene Anwaltsprüfung einer ihrer Mitarbeiterinnen freuen: Bei Mag. Veronika Zinterl war es im Mai soweit. Sie konnte einer durchaus anspruchsvollen Prüfungskommission beweisen, dass sie das Zeug zur Anwältin hat, und hat die Anwaltsprüfung erfolgreich absolviert. Frau Mag. Zinterl ist damit in…
Ob nun zahlreiche Bewerbungsunterlagen aufgrund einer ausgeschriebenen Stelle, „alte“ Personalakten aufgrund von Personalwechsel…, die Frage ist, inwiefern auch im Büro „Frühjahrsputz“ gemacht werden kann oder gar muss. Dabei sind sowohl abgaben-, arbeits- als auch datenschutzrechtliche Grundlagen zu berücksichtigen: Die Aufbewahrungsfrist für Dienstverträge ergibt sich aus dem Datenschutzrecht, insbesondere der Standard- und Musterverordnung…
Einleitend sei zur Kündigungsthematik generell festgehalten, dass der Arbeitgeber jedes unbefristete Arbeitsverhältnis OHNE Vorliegen und sohin auch OHNE Angabe von Gründen unter Einhaltung von Fristen und Terminen einseitig durch Kündigung beenden kann, es sei denn, es handelt sich um besonders bestandgeschützte Arbeitsverhältnisse (bspw. zu Müttern, Präsenzdienstpflichtigen, Betriebsräten). Durchbrechungen des freien…