Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht & Wettbewerbsrecht
Wie Sie unserem letzten Newsletter bereits entnehmen konnten, haben wir im Dezember 2019 eine neue Kanzlei in St. Pölten eröffnet. Wir haben uns sehr gefreut, dass uns der Bürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten, Herr Mag. Matthias Stadler, am 19.12.2019 zur Kanzleieröffnung besucht hat. Wir bedanken uns für den herzlichen Empfang!
Andere zieht es nach Wien – wir setzen auf St. Pölten. Als neuen und zusätzlichen Kanzleistandort.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde der Wiener Hotelgesellschaft Intercon gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgelehnt, wonach für das Hotelprojekt am Wiener Heumarkt, das auch ein Wohnhochhaus umfasst, eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der VfGH kann die Behandlung einer Beschwerde, eines Partei- oder eines Individualantrages ablehnen, wenn der Antrag keine…
Die Sommerzeit steht vor der Tür und sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgeberinnen dürfen sich mit dem Thema Urlaub beschäftigen.
Aktuell besteht (wieder) die Forderung nach einem Rechtsanspruch von Eltern auf Urlaub während der Sommerferien und es stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob es diesen Anspruch nicht ohnehin gibt.
Bei den Ersten dabei sein, die an unserer neuen Veranstaltungsreihe „Ottakringer Wirtschaftstag – Unternehmen und ihr Umfeld in Recht, Steuern und sonst?“ teilnehmen. Gemeinsam mit der renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG bringen wir für Sie das Wichtigste zum Thema „Unternehmensübergabe zukunftsfit und umfassend gestalten“ auf den Punkt.
Die Themenpalette für Vereinsstreitigkeiten ist breit. Sie beginnt beim nichtbezahlten Mitgliedsbeitrag und endet bei der gesetzwidrigen Vorstandsbestellung. Zur Vermeidung übermäßiger Belastung der Gerichte mit solchen Streitigkeiten sieht das Vereinsgesetz vor, dass Rechtsstreitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nicht unmittelbar vor dem Gericht ausgetragen werden können. Dies ist erst sechs Monate ab Anrufung der vereinsinternen Schlichtungseinrichtung zulässig (§ 8 Abs 1 Vereinsgesetz 2002, BGBl I 2002/66 idf I 2018/32). Um der Vereinsautonomie möglichst großen Raum zu geben sieht das Gesetz andererseits wieder vor, dass selbst gesetz- oder statutenwidrige Beschlüsse gültig bleiben, „sofern sie nicht binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden“ (§ 7 VerG).
Am 28.12.2018 wurde die Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle 2018) verlautbart, mit der im Wesentlichen ein verstärkter Schutz des Geschäftsgeheimnisses im UWG verankert wird. Das Geschäftsgeheimnis wird erstmals konkret definiert und ist nach dem neuen § 26 b Abs 1 UWG eine Information, die geheim ist, weil…
(Kriterien für die Auswahlentscheidung) Wie hinlänglich medial kommuniziert hat der Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom Dezember 2017 die (unterschiedlichen) geschlechtsspezifischen Formalvoraussetzungen zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft aufgehoben. Nachdem das Parlament während der vom Verfassungsgerichtshof eingeräumten „Reparaturfrist“ keine gesetzliche Neuregelung beschlossen hat, sind nunmehr beide Rechtsinstitute sowohl für gleich- als…