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Förderprüfungen bei Wiener Kindergärten: Einordnung, Hintergründe und praktische Konsequenzen
In den vergangenen Wochen haben Berichte über Prüfungen des Stadtrechnungshofs Wien bei Wiener Kindergärten für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. In den Medien war von festgestellten Verfehlungen, mangelhafter Kontrolle und möglichen Rückforderungen von Fördermitteln die Rede. Viele Kindergartenträger fragen sich nun, was diese Berichte konkret bedeuten, ob sie selbst betroffen sein könnten und worauf künftig besonders zu achten ist.
Der aktuelle Bericht des Stadtrechnungshofs Wien bietet Anlass, die Situation sachlich einzuordnen und einen Blick darauf zu werfen, worauf geförderte Wiener Kindergartenträger künftig vermehrt achten sollten.
Ausgangspunkt war eine Prüfung des Stadtrechnungshof. Dieser untersuchte dabei (wie es manche Medienberichte vermuten lassen) nicht in erster Linie einzelne Kindergärten, sondern die Kontrolltätigkeit der Stadt Wien, konkret der MA 10 – Kindergärten. Geprüft wurde, wie die Stadt die Fördermittel kontrolliert, die im Rahmen des „beitragsfreien Kindergartens“ an Kindergartenträgerorganisationen, bei denen es sich zumeist um Vereine handelt, ausbezahlt werden.
Der Stadtrechnungshof stellte fest (und kritisierte), dass die MA 10 bis zum Jahr 2022 überwiegend lediglich Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Kontrolle durchgeführt hat. Vertiefte Prüfungen oder Vor-Ort-Kontrollen leitete die MA 10 erst ein, wenn Auffälligkeiten auftraten, etwa bei starken Abweichungen gegenüber Vorjahren oder der ursprünglichen Förderkalkulation. Nach Einschätzung des Stadtrechnungshofs reichte dieses Vorgehen nicht aus, um die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel verlässlich sicherzustellen.
Der Stadtrechnungshof kommt in seinem Bericht daher zu dem Schluss, dass die Förderkontrollen der MA 10 insgesamt verstärkt und professionalisiert werden müssen. Kritisiert wurde unter anderem, dass Vor-Ort-Kontrollen nicht immer umfassend dokumentiert wurden und dass in bestimmten sensiblen Bereichen – wie etwa bei Instandhaltungsmaßnahmen oder größeren Investitionen – fachkundige Unterstützung sinnvoll gewesen wäre.
Doch nicht nur die Prüfungen der MA 10 wurden bemängelt und kritisiert. Bei einzelnen Trägerorganisationen wurden wesentliche Auffälligkeiten festgestellt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtrechnungshof Wien der MA 10 in seinem aktuellen Prüfbericht ausdrücklich, Rückforderungen von Fördermitteln zu prüfen, sofern durch die MA 10 eine nicht widmungsgemäße Verwendung festgestellt wird. Diese Empfehlung bildet auch den Hintergrund der aktuellen medialen Aufmerksamkeit rund um die Förderpraxis im Bereich der Kindergärten und wird wohl zu Rückforderungen seitens der MA 10 führen. Im schlimmsten Fall droht den Trägerorganisationen ein Förderstopp und kann für die Verantwortlichen mit einem Strafverfahren wegen Förderungsmissbrauch enden.
Der Bericht des Stadtrechnungshofs Wien ist kein Grund zur Panik, aber ein deutliches Signal an alle Kindergartenträger. Fördermittel werden weiterhin eine tragende Rolle spielen, die Kontrollen werden jedoch sicherlich intensiver und genauer erfolgen. Wer sich frühzeitig vorbereitet und Förderfragen ernst nimmt, kann Risiken minimieren und Prüfungen gelassen entgegensehen. Gerade vor diesem Hintergrund wird die präventive Auseinandersetzung mit Förderthemen immer wichtiger. Wer Förderbedingungen genau kennt, Ausgaben nachvollziehbar dokumentiert und interne Abläufe klar strukturiert, kann viele Probleme bereits im Vorfeld vermeiden. Dazu zählt etwa, dass Buchungen ausschließlich auf Grundlage prüffähiger Belege erfolgen und diese systematisch aufbewahrt werden. Auch bei Investitionen ist regelmäßig darauf zu achten, mehrere schriftliche Vergleichsangebote einzuholen und aufzubewahren. Unsere Erfahrung zeigt, dass oft schon kleine klarstellende oder absichernde Maßnahmen ausreichen, um eine Förderprüfung positiv zu bestehen.
Aus unserer praktischen Erfahrung bei der Begleitung mehrerer Kindergartenträger durch Prüfungen des Stadtrechnungshofs zeigt sich, dass Beanstandungen häufig nicht auf vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Vielmehr entstehen Probleme oft durch unklare Fördervorgaben, fehlende oder unvollständige Dokumentation oder unterschiedliche Auslegungen dessen, was als förderfähig gilt. Was im laufenden Betrieb als selbstverständlich erscheint, genügt aus Prüfersicht nicht immer den formalen Anforderungen. Das führt dann regelmäßig zu (vermeidbaren) Überraschungen.
Unsere Expert:innen unterstützen und beraten Kindergartenträger gerne dabei, sowohl präventiv bei der Vorbereitung und internen Strukturierung als auch begleitend in laufenden Prüfverfahren vor der MA 10 oder dem Stadtrechnungshof.